Bei der Förderung der erneuerbaren Energien gibt es zwei ganz unterschiedliche Modelle, um die Kostennachteile der regenerativen Energien auszugleichen und die Energiewende zu beschleunigen. Das Quotenmodell setzt auf eine reine Verpflichtungsstrategie für die Stromerzeuger, die Einspeisevergütung auf eine marktpreisliche Steuerung mit einer attraktiven Förderkomponente.

Erneuerbare Energie wie Photovoltaik und Windkraft: Energiewende finanzieren mit der Ökostrom-Umlage
Erst das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglichte den Siegeszug der regenerativen Energien: Der Kernpunkt darin ist eine Abnahmeverpflichtung der großen Stromerzeuger für den meist im Mittelstand und auf privaten Hausdächern produzierten Strom und dazu ein garantierter Mindesterlös, der mehr als die Produktionskosten decken soll. Damit gibt es bei Investitionen in erneuerbare Energien ein wesentlich geringeres unternehmerisches Risiko: Ist das Kraftwerk (beispielsweise die Solarzellen oder die Windkraftturbinen) einmal in Betrieb genommen, so entfällt das unternehmerische Vermarktungs- und Preisrisiko für die erzeugten Kilowattstunden. Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist langfristig festgeschrieben und hängt mit dem Inbetriebnahmedatum der Anlage zusammen.
Energiewende finanzieren mit der Ökostrom-Umlage
Ökostrom ist (noch) teurer als konventionell erzeugte Elektrizität. Die Erzeuger sind aber bemüht, die Kosten mit Hilfe wirkungsvollerer und kostengünstigerer Solarzellen. Deshalb wird angestrebt, alte Solarzellen widerzuverwenden (siehe hierzu das Schaubild Solarreceycling im Kreislauf). Ein riesiges Potential, das aber noch zur Serienreife fortentwickelt werden müsste, bieten auch organische Solarzellen, die unter anderem mittels Folie auf Fensterscheiben geklebt werden kann (siehe: http://solar-wissen.net/news/news-photovoltaik/organische-solarzellen-der-stand-der-technik/).
Die Kosten der Energiewende werden inzwischen direkt von den Verbrauchern getragen, deren Strom mit einer zusätzlichen Ökostrom-Umlage unter anderem für die erhöhte Einspeisevergütung für Solarstrom belastet wird. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) kennt dabei keine Deckelung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Sein Ziel ist eine möglichst vollständige Umstellung auf regenerative Strom- und Wärmeerzeugung, um die Klimaziele erreichen zu können. Das Umstellungspotenzial ist also nicht durch eine fiktiv und willkürlich festgelegte Quote oder Zielvereinbarung begrenzt. Die Photovoltaik Förderung kann durchaus eine noch höhere Gesamtleistung der Kraftwerke ermöglichen, wenn es geeignete Speichermöglichkeiten für den untertags produzierten Strom gibt
Beim Quotenmodell würde die Umstellung auf erneuerbare Energien durch eine Verpflichtung und ein bürokratisches Kontrollmodell erfolgen. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Stromerzeuger würde einen bestimmten Anteil an regenerativen Energien vorschreiben. Die Einhaltung dieser Vorschrift würde dann von einer Behörde überwacht werden müssen. Mit der Folge, dass Bußgelder und Strafandrohungen als Zwang eingesetzt werden müssten. Vor allem passt das Quotenmodell nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Hier werden Wettbewerbsanreize preislich und gegebenenfalls durch Subventionen und nicht durch Verbote gesetzt. Eine Photovoltaik Förderung innerhalb eines Quotenmodells wäre auch sehr schwierig zu realisieren. Denn dann müsste es eine eigene Quote für jedes Bundesland und jede Art der Stromerzeugung geben, so dass ein Solarstromerzeuger auch niemals genau wissen würde, ob sein Neubau sich noch innerhalb oder schon außerhalb einer maximalen zu fördernden Strommenge befindet.
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in seiner derzeitigen Form ist also ein bedeutender Schritt Meilenstein auf dem Weg zu einer noch grüneren Energieerzeugung. Die Quotenförderung oder Quotenfestlegung wäre dagegen eine Schritt zu mehr Bürokratie.
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